ABG
AGB:
1 Allgemein
1.1 der Auftragnemer
Christina Köllnhofer-Allard (BoniX) wird im Weiteren mit AN abgekürzt.
1.2 Auftraggeber
wird im Weiteren mit AG abgekürzt.
2 Vertragsumfang und Gültigkeit
2.1
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der AN im Rahmen dieses Vertrages für die in Österreich installierten Computersysteme durchführt. Einkaufsbedingungen des AG werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
3 Leistungsumfang temporärer Vermietung
- Bereitstellung der EDV-Ausrüstung: Die Standardkonfiguration besteht aus zwei Bondruckern, Notebook (als Server), Switch, Access Point Controller und zwei Access Points.
- Installations- und Supportleistungen: Bei Selbstabholung ist eine telefonische Unterstützung bis XXX Stunden inkludiert. Bedingte Erreichbarkeit am Wochenende. Bei der Auswahl eine Installation vor Ort, sind zwei Stunden Aufbau inkludiert, danach nach Aufwand verrechnet. Anreisezeit ist hierbei inkludiert.
- Nutzungsrechte: Bestimmungen darüber, wie die gemieteten Geräte genutzt werden dürfen.
- Mietdauer und Rückgabe:
- Mietzeitraum: Als Festlegung der Mietdauer und Bedingungen für Verlängerungen.
- Rückgabebedingungen: Rückgabezeitpunkt wir vor der Abholung terminiert und wird bindend vereinbart. Alle Geräte sind Fettfrei , gesäugter und aufgeladen (die Tablets) zu retournieren.
4 Leistungsumfang dauerhafte Vermietung
5 Haftung
5.1
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
5.2
Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.3
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.